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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GEGENSTAND

1.1. Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Best-Harmony-Life (nachfolgend BHL) und sind integrierender Vertragsbestandteil sämtlicher Vertragsbeziehungen zwischen BHL und dem Kunden.

1.2. Andere AGBs, auf die der Kunde namentlich in Aufträgen verweist, sind nur dann gültig, wenn sie von BHL ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.

1.3. Vorliegende AGB annullieren und ersetzen sämtliche bisherigen AGB zwischen den Parteien.

1.4. BHL behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit und ohne Vorankündigung durch Veröffentlichung auf die Internetseiten www.Best-Harmony-Life.com und www.Best-Harmony-Life.tv abzuändern. Die abgeänderten AGB treten ab Veröffentlichung in Kraft.

2. LEISTUNGEN VON BEST-HARMONY-LIFE

2.1. BHL bietet ihren Kunden Dienstleistungen und Produkte in den Bereichen Standortharmonisierung und Bereitstellung von medizinischen und therapeutischen Geräten an. BHL erbringt ihre Leistungen termin- und fachgerecht gemäss den in den Einzelverträgen vereinbarten Bedingungen und Spezifikationen.

2.2. BHL behält sich das Recht vor zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte beiziehen.

2.3. Verkauf

2.3.1. Die Bereitstellung und die Übertragung der Geräte erfolgen am Hauptsitz von BHL. Nutzen und Gefahr der Geräte gehen mit dem Abschluss des Vertrages auf den Kunden über. Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.

2.3.2. Die Verkaufspreise verstehen sich inklusiv Steuern, jedoch exklusiv Lieferkosten (Transport- und Versandkosten). Die Lieferung und die Installation beim Kunden vor Ort werden auf der Basis der aktuellen Preise separat verrechnet.

3. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

3.1. Der Kunde ist zur Bezahlung der in den Einzelverträgen und vorliegenden AGB festgesetzten Vergütungen unter Wahrung der Zahlungsfristen gemäss Ziff. 9.1 verpflichtet.

3.2. Der Kunde hat BHL beim Erbringen ihrer vertraglichen Leistungen insoweit zumutbar aktiv und zeitgerecht zu unterstützen; er ist zudem verpflichtet die nötigen Vorbereitungs- und Bereitstellungshandlungen vorzunehmen.

3.3. Der Kunde verpflichtet sich, Weisungen klar, sachgerecht und auf Verlangen von BHL schriftlich zu erteilen. BHL muss unsachgemässe Weisungen nicht befolgen. Führen Weisungen für BHL zu zusätzlichen Arbeitsleitungen oder Mehrkosten, so werden sie dem Kunden nach den geltenden Tarifen weiterverrechnet.

3.4. Kauf

3.4.1. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung müssen spätestens innert 5 Tagen nach Erhalt der Ware BHL schriftlich angezeigt werden.

3.4.2. BHL nimmt keinesfalls Software oder Betriebssysteme zurück, die geöffnet wurden. Betriebssystem, Programmversion und Sprache müssen daher vom Kunden vor dem Öffnen überprüft werden.

3.4.3. Bestellungen gegenüber BHL gelten allesamt als endgültig und können vom Kunden nicht rückgängig gemacht werden.

4. INFORMATIONSPFLICHTEN

4.1. Die Parteien informieren sich gegenseitig über Entwicklungen, Vorfälle und Erkenntnisse, die für die Erfüllung der einzelvertraglichen Pflichten oder vertraglichen Gesamtbeziehungen von Bedeutung sein könnten.

4.2. Insbesondere verpflichtet sich der Abonnent BHL unverzüglich zu informieren, falls die Dienste von BHL durch Mitarbeiter des Abonnenten oder von Dritten, welche er eingeführt hat, oder anderen unbefugten Dritten (z.B. Hackern) zu illegalen Zwecken oder in Verletzung der vertraglichen Bestimmungen, namentlich der AGB, benutzt wird.

5. GEHEIMHALTUNG

5.1. Die Vertragsparteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein zugänglich sind noch veröffentlicht wurden. BHL verpflichtet sich insbesondere Dritten keinerlei Auskünfte über die Leistungen des Kunden zu erteilen, es sei denn, sie sei hierzu ausdrücklich ermächtigt worden.

5.2. Der Abonnent ermächtigt BHL Informationen bezüglich seiner Verbindung über das Internet oder seiner verantwortlichen Kontaktpersonen etc. an Dritte weiterzuleiten, soweit dies für die Erfüllung und Koordinierung der vertraglichen Pflichten durch BHL notwendig ist.

6. EIGENTUMS-, SCHUTZ- UND NUTZUNGSRECHTE

6.1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vertraglich vereinbart gehen innerhalb der Vertragsbeziehung keine Eigentumsrechte über. Insbesondere verbleiben Software und Geräte, welche dem Internet-Abonnenten von BHL für die Benutzung der Dienste zur Verfügung gestellt werden, im Eigentum von BHL.

6.2. Alle Rechte am geistigen Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkte verbleiben (vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender schriftlicher Vereinbarung) bei BHL oder den berechtigten Dritten.

6.3. BHL räumt dem Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Nutzungsrecht an den vereinbarten Leistungen von BHL ein. Inhalt und Umfang der Nutzungsrechte richten sich nach der Spezifikation in den Einzelverträgen.

6.4. Sind Produkte und Leistungen von Dritten Teil der Vereinbarung, so anerkennt der Kunde zusätzlich die zugehörenden Nutzungs- und Lizenzbestimmungen und räumt diesen das Recht ein, im Verletzungsfalle ihre Ansprüche direkt durchzusetzen.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1. BHL verpflichtet sich gegenüber dem Kunden für die sorgfältige Besorgung ihrer vertraglich vereinbarten Leistungen. BHL kann jedoch nicht für einen konstanten, störungsfreien Betrieb garantieren. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere durch Unterhaltsarbeiten bei unserem Internet Anbieter oder BHL, gelten nicht als Störung.

7.2. Dauer und Konditionen der Garantien richten sich nach den im Einzelvertrag und in den Anhängen festgelegten Spezifikationen.

7.3. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von BHL sofort nach deren Bereitstellung auf Mängel zu prüfen. Sämtliche Mängel müssen sofort nach Entdeckung BHL schriftlich angezeigt werden. Die defekten Teile werden gemäss Herstellergarantie durch diesen ersetzt. Der Kunde hat seine Mängelrechte direkt beim Hersteller wahrzunehmen. Falls der Kunde wünscht, dass BHL dies an seiner Stelle tut, ist BHL befugt ihm ihren Aufwand nach den gültigen Tarifen in Rechnung zu stellen. Erneute Reinstallationskosten sowie zusätzliche Konfigurationsarbeiten werden dem Kunden gemäss den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt.

7.4. Die Garantie ist ausgeschlossen für die Behebung von Mängeln, deren Entstehen der Kunde oder eine Drittperson zu vertreten hat, oder die auf äussere Einwirkungen zurückzuführen sind.

8. HAFTUNG

8.1. BHL haftet dem Kunden bis zur Höhe des Vertragsgegenstandes für direkten, von ihr schuldhaft verursachten Schaden.

8.2. BHL haftet jedoch keinesfalls für Folgeschäden und entgangenen Gewinn. BHL haftet auch nicht bei allfälligen Datenverlusten im Zusammenhang mit der Benutzung von Speicherdiensten. Allfällige Garantien Dritter (Dienstanbieter) bleiben vorbehalten.

8.3. Der Kunde haftet BHL für jeden Schaden, welcher BHL oder Dritten durch die Benutzung der Leistungen von BHL entstehen. Der Kunde stellt BHL von allen Ansprüchen Dritter (inklusive Rechtskosten), die insbesondere aufgrund Verletzung von Ziff. 6.4 hiervor entstehen, frei.

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1. Die Rechnungen von BHL sind innert einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

9.2. Der Stundenansatz von BHL beträgt CHF 150.– (plus MWSt). Fernwartung wird je Viertelstunde verrechnet. Reisekosten werden zu CHF 1.– (plus MWSt) pro Kilometer verrechnet (die Reisezeit wird nicht verrechnet). Preisanpassungen können mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung jederzeit und ohne Vorankündigung erfolgen.

9.3. Internet

9.3.1. Die Rechnungsstellung bezüglich der von BHL bezogenen Internet-Dienste erfolgt aufgrund der aktuellen Preisliste. Anpassungen werden (insbesondere in Fällen der Selbstkostenanpassung zum weltweiten Internet- Zugang oder bei besonders intensiven Nutzung durch den Abonnenten) schriftlich mitgeteilt und erst im Folgejahr angewandt. Der Kunde kann gemäss Ziff. 10.2.3 nachfolgend den vorliegenden Vertrag kündigen.

9.3.2. Die Gebühren werden dem Abonnenten jährlich in Rechnung gestellt. Sie sind netto im voraus zu zahlen. Allfällige Spesen, die BHL durch den Zahlungsverkehr mit Banken und Post entstehen, werden dem Abonnenten mit der nächsten Rechnungsstellung belastet.

9.4. Reklamationen sind innert 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung geltend zu machen.

9.5. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung im Verzug, kann BHL ab der ersten Mahnung Verzugszinsen von 5% p.a. verlangen.

9.6. Jede Mahnung wird mit CHF 20.– verrechnet.

9.7. Jede Betreibung wird zusätzlich zu den effektiven Betreibungskosten mit CHF 100.– verrechnet.

9.8. Mangels Rechnungsbegleichung nach der ersten Mahnung ist BHL befugt, die verkauften Waren zurückzufordern und die Internet-Dienste zu blockieren oder aufzuheben sowie den Vertrag fristlos aufzulösen.

10. BEGINN, DAUER UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS

10.1. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Kunde die Offerte von BHL unterzeichnet hat.

10.2. Internet

10.2.1. BHL bestimmt den Zeitpunkt, ab welchem der Abonnent die Dienste benutzen kann.

10.2.2. Ohne anders lautende schriftliche Regelung gilt der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen.

10.2.3. Die Parteien können den Vertrag mit eingeschriebenem Brief unter Wahrung einer 3-monatigen Frist jeweils auf das Jahresende hin kündigen. Falls der Internet Anbieter von BHL die Konzession zur Nutzung der von BHL oder ihren Zulieferern gemieteten Leitungen kündigt, wird der Vertrag zwischen den Parteien automatisch ebenfalls auf diesen Zeitpunkt hin gekündigt. BHL informiert diesfalls den Kunden rechtzeitig.

10.3. BHL behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen (ohne Rückzahlung), namentlich bei Verletzung von Ziff. 3.5.3 sowie mangels Rechnungsbegleichung nach der 2. Mahnung. Sämtliche Daten werden diesfalls auf den Servern von BHL gelöscht und können nicht mehr herausgegeben werden.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen unter den verschiedenen Sprachversionen der AGB (Französisch, Deutsch, Englisch) gilt die französische Vertragsversion.

11.2. BHL behält sich das Recht vor, bei allfälligen Streitigkeiten, ihre Korrespondenz in französischer Sprache zu verfassen.

11.3. Der Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Sierre. BHL behält sich jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem Wohn- bzw. Geschäftssitz zu belangen.

Icogne, den 1. September 2023

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